Hinweis zu baulichen Änderungen und Solaranlagen
Wir weisen darauf hin, dass bauliche Veränderungen an der Mietsache, unabhängig vom Umfang der Maßnahme, grundsätzlich nur mit Einwilligung der Baugenossenschaft durchgeführt werden dürfen. Ausgenommen sind lediglich Veränderungen geringfügiger Art.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Anbringen von Rauputz oder Styroporplatten
- Montage einer Balkonverkleidung
- Montage von Markisen
- Installation von Solaranlagen oder „Balkonkraftwerken“
(Für "Balkonkraftwerke" finden sie hier weitere Informatinen.)
Mieter*innen sind verpflichtet, vor Beginn jeglicher baulicher Maßnahmen die schriftliche Zustimmung der Baugenossenschaft einzuholen. Ohne eine entsprechende Genehmigung dürfen keine Veränderungen an der Bausubstanz, der Fassade, dem Dach oder an technischen Einrichtungen vorgenommen werden.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, um Ihr Vorhaben abzustimmen und mögliche Genehmigungen zu prüfen.
